Fragen zur Anmeldung
Wie kann ich mich anmelden?
- Online: Wir empfehlen ausschliesslich die Online-Anmeldung. Sie brauchen hierfür weder einen Drucker, noch sind Sie an die Bürozeiten gebunden. Die Anmeldung können Sie darüberhinaus mit jedwedem Rechner und jedem Mobilgerät vornehmen.Ihre Daten werden nach dem neuesten technischen Standard gesichert und verschlüsselt, selbstverständlich nach den Richtlinien der aktuellen EU-Datenschutzgrundverordnung.
- Persönlich: Gerne kommen Sie zu den Büroöffnungszeiten (neben- oder unterstehend) persönlich vorbei.
Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung?
Keine, die Anmeldung ist kostenfrei.
Kann ich eine Anmeldung zurückziehen?
Ja, die Anmeldung ist für Sie unverbindlich und kann jederzeit kostenfrei vor dem ersten vereinbarten Unterricht widerrufen werden. In diesem Fall genügt ein formloses Schreiben per E-Mail an musikschule@stadt-speyer.de
Fragen zum Beginn
Ich bin mir unsicher ob mir der Unterricht gefallen wird.
Keine Angst, jeder Unterrichtet beinhaltet eine 2-monatige Schnupperphase innerhalb derer Sie sich jederzeit vom Unterricht abmelden können. Ohne weitere Verpflichtung,
Fragen zu Um- und Abmeldung
Kann ich mich jederzeit um- oder abmelden?
Nein, eine Ab- oder Ummeldung kann nur schriftlich oder per Mail zum jeweiligen Semesterende (31. März oder 30. September) erfolgen und muss uns bis zum Ende des vorhergegangenen Monats vorliegen.
Gibt es Ausnahmen zur regulären Kündigung?
Ja, wir akzeptieren außergewöhnliche Kündigungen im Falle langwieriger Erkrankung, Umzug oder Beginn der beruflichen Ausbildung. Wir brauchen zur Gewährung entsprechende Nachweise.
Entstehen Kosten bei der Abmeldung?
Bei der regulären Abmeldung entstehen Ihnen keine Kosten.
Bei der außerordentlichen Abmeldung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50% der tatsächlich gezahlten Unterrichtsgebühr, höchstens aber 30,- €.Wir möchten wegen gestiegenem Schulstress kündigen.
Das ist möglich zu den regulären Kündigungszeiten.
Beachten Sie: Individuell empfundener Stress aufgrund schulischer Anforderungen ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.