
Gesetzlich verankert im § 3 des Kindertagesstättengesetzes und in der Elternausschuss-Verordnung vom 16.Juli 1991 hat der Elternausschuss die Aufgabe:
- die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und
- die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern.
Der Elternausschuss trifft sich einmal im Quartal und bespricht aktuelle Themen, anstehende Festivitäten oder klärt Fragen und Anliegen aus der Elternschaft.
Der Kita Beirat bildet die Vernetzung zwischen Elternschaft, Kita und dem jeweiligen Träger. Diese treffen sich mindestens einmal jährlich um Themen aus verschiedenen Blickwickeln zu betrachten und über mögliche Veränderungen zu sprechen und unter Berücksichtigung aller Perspektiven zu beleuchten.
Folgende Instanzen sind hierbei beteiligt:
- ein bis zwei Vertreter aus dem Elternausschuss
- eine Person, welche die Stimme der pädagogischen Fachkräfte bildet
- eine Person, welche die Sicht des Kindes beschreibt und vertritt
- die jeweilige Kita-Leitung
- ein Vertreter des zuständigen Trägers
Wir begrüßen eine rege Zusammenarbeit mit den Eltern und möchten gemeinsam mit ihnen die Themen der Kinder widerspiegeln und ihnen eine sichere Umgebung für gelungene Bildung ermöglichen.