Elternbeirat


Ein Ausflug zum Bach
Ein Ausflug zum Bach


Gesetzlich verankert im § 3 des Kindertagesstättengesetzes und in der Elternausschuss-Verordnung vom 16.Juli 1991 hat der Elternausschuss die Aufgabe:

  • die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und
  • die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern.