Der Elternausschuss wird zu Beginn jedes Kita-Jahres von allen Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten gewählt. Laut § 3 des Kindertagesstättengesetzes Elternausschuss-Verordnung vom 16. Juli 1991 hat der Elternausschuss die Aufgabe die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern/anderen Erziehungsberechtigten zu fördern.
Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Einrichtung geben. Zusätzlich dient er als Bindeglied zwischen Familien und Kindertagesstätte.
Der Elternausschuss der Kita Löwenzahn besteht aus 6 Mitgliedern.
Der Elternausschuss entsendet zwei Mitglieder in den Kita Beirat. Im Kita Beirat sind die Leitung, eine Fachkraft der Einrichtung (vertritt die Belange der Fachkräfte), die FaKiP (1 Fachkraft als Vertreter*in der Kinder), sowie ein Vertreter von Trägerseite. Der Kita-Beirat trifft sich mind. 1 x im Jahr und nach Bedarf. In den Sitzungen werden u.a. über konzeptionelle Veränderungen in der Einrichtung gesprochen und darüber entschieden.