Barrierefreie Bushaltestellen


Die Stadt Speyer beabsichtigt in 2024/ 25 den barrierefreien Ausbau von 11 Bushaltestellen. Folgende Haltestellen im Speyerer Stadtgebiet sollen umgestaltet werden:

  • Bushaltestelle „Waldseer Straße" (einseitig) 
  • Bushaltestelle „St.-Vincentius-Krankenhaus“ (einseitig)
  • Bushaltestelle „Remlingstraße“ (einseitig) 
  • Bushaltestellen „Bademaxx" (beidseitig) 
  • Bushaltestellen „Melchior-Heß-Anlage" (beidseitig) 
  • Bushaltestellen „Brucknerweg" (beidseitig) 
  • Bushaltestellen „Mozartstraße" (beidseitig) 

Unter Barrierefreiheit versteht man im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes § 4 folgendes: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ 

Die rechtliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen ergibt sich u.a. aus der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Grundgesetz, dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Personenbeförderungsgesetz. Barrierefreie Verkehrsanlagen sind für Menschen mit Behinderungen von essenzieller Bedeutung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Sie kommen jedoch auch mobilitätseingeschränkten Menschen (z.B. Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen oder schwerem Gepäck) und damit letztlich der gesamten Gesellschaft zugute. Zudem ist die Nutzbarkeit des öffentlichen Personenverkehrs für alle Menschen im Kontext des Klimaschutzes von wesentlicher Bedeutung. 

Bild einer barrierefreien Bushaltestelle in Speyer (Haltestelle Weisgerberstraße)


Seitens der Stadt Speyer wurden zunächst die ca. 200 vorhandenen Bushaltestellen im Stadtgebiet erfasst und eine erste Priorisierung mit Kostenschätzungen, unter Berücksichtigung der Fahrgastzahlen, Nutzergruppen und geplanten Straßen- und Stadtentwicklungsmaßnahmen, aufgestellt. Die Planung einer barrierefreien Haltestelle ist mitnichten eine triviale Aufgabe, denn jede Haltestelle ist ein Unikat. Häufig gilt es neben dem Ausbau der eigentlichen Haltestelle, geeignete barrierefreie Möglichkeiten zur Querung der entsprechenden Straße zu schaffen und die Haltestelle in benachbarte Knotenpunkte zu integrieren. Zudem sorgen meist Ansprüche des Radverkehrs, hoher Parkdruck, erhaltenswerter Baumbestand und unter dem Straßenkörper verborgene Leitungen für Konflikte, die es bei der Planung bestmöglich in Einklang zu bringen gilt. 

Die genannten Aspekte sorgen nicht nur für einen erhöhten Planungsaufwand, sondern auch für erweiterte Investitionskosten, da unter Umständen über die eigentliche Haltestelle hinaus der gesamte Straßenraum eines bestimmten Abschnittes umgestaltet werden muss. Die Gesamtkosten für den barrierefreien Ausbau der o.g. 11 Bushaltestellen betragen ca. 486.000 €. Das Vorhaben wird mit einer Zuwendung von 389.300 € vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. 

Alle Planungen wurden und werden mit den Behindertenbeauftragten der Stadt Speyer abgestimmt. 

In den letzten Jahren wurden in Speyer bereits 16 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Für weitere Bushaltestellen steht bzw. läuft bereits die Planung für eine barrierefreie Umgestaltung. Hierzu erfolgen zu gegebener Zeit weitere Informationen. 


Update vom 22.11.2024:

Aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wird die Remlingstraße, Höhe Bushaltestelle, ab dem 25.11. bis voraussichtlich 13.12.2024 voll gesperrt. Die Remlingstraße wird einseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet. Der Durchgang für Fußgänger ist weiterhin möglich.


Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.